Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.06.2015

Zur Benutzung einer Gemeinschaftsmarke

In diesem Rechtsstreit hatten die Richter am Gericht der Europäischen Union (EuG) über die rechtserhaltende Nutzung einer Gemeinschaftsmarke für Bettwaren (Bettdecken, Kopfkissen, Schlafsäcke, Bettwäsche) zu entscheiden. Für eine rechtserhaltende Nutzung der Marke ist es ausreichend, wenn der Markeninhaber einen Schriftzug in Form eines Schrägbandes an einer Ecke seiner Waren anbringt und diesen Schriftzug darüber hinaus in seinen Verkaufsbroschüren präsentiert. Verhandelt wurde über die strittige Gemeinschaftswortmarke ARKTIS für Bettwaren, die am 11. Februar 2004 für die Warenklassen 20 (Kopfkissen, Schlafsäcke) und 24 (Bettwaren, Bettdecken) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingetragen und bis zum Jahr 2022 verlängert wurde. Inhaber dieser Wortmarke ist die...