Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.06.2020

Zur Auskunftspflicht von Instagram

Das Landgericht Frankfurt entschied am 18.02.2019, dass ein Auskunftsanspruch gegenüber Instagram bestehe, wenn unter einem Fake-Profil Bilder mit herabwürdigenden Inhalten hochgeladen werden. Denn dies stelle eine Beleidigung dar, weshalb gemäß § 4 Abs. 3 TMG Auskunft über die vorhandenen Bestandsdaten zu erteilen sei.Wann unterliegt Instagram einer Auskunftspflicht?Die Antragstellerin begehrte von Instagram Auskunft über bestimmte Nutzerdaten. Eine ihr unbekannte Person hatte ein Profil unter ihrem Namen und unter Verwendung eines ihrer Bilder angemeldet. Unter dem Profil wurden Fotos veröffentlicht, die die Antragstellerin zeigten. Außerdem wurden Äußerungen veröffentlicht wie „Ich bin eine schlampe, ich bin fett und habe eine große Nase, ich bin hässlich! …“. Die...