Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 10.04.2019, dass Verbraucher grundsätzlich auch einen an einem Messestand geschlossenen Vertrag widerrufen können. Dies sei jedoch nur möglich, wenn das Erscheinungsbild des Verkaufsstandes nicht darauf schließen lasse, mit einem Vertragsabschluss zu rechnen. Wann kann ein am Messestand geschlossener Vertrag widerrufen werden?Beklagter war ein Küchenmöbelverkäufer, der seine Produkte auf einer Messe anbot. Kläger war ein Verbraucher, der während dieser Messe einen schriftlichen Kaufvertrag über eine Einbauküche abschloss. Eine Widerrufsbelehrung enthielt der Kaufvertrag nicht. Noch am selben Tag widerrief der Kläger seine Willenserklärung. Der Beklagte erkannte den Widerruf nicht an. Der Kläger begehrte gerichtliche...
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19.08.2019