Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
22.08.2015

Zum Vertrieb gebrauchter Software ohne Originalverpackung

Die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg hatte unlängst zu entscheiden, inwieweit ein in Verkehr gebrachtes Computerprogramm auf einem Datenträger auch ohne seine Verpackung weiterveräußert werden darf. Der Sachverhalt:Die Klägerin vertreibt ein Programm zur Erstellung von Steuererklärungen. Dabei bietet sie diese identische Software zum einen in einer Box mit CD-ROM, gedruckter Installationsanweisung und Seriennummernzertifikat nebst Lizenzbestimmungen, weiteren Programmhilfen und Werbung an; zum anderen lediglich als CD-ROM mit aufgeklebter Seriennummer, die zur Aktivierung benötigt wird; schließlich auch nur zum Download.Die Beklagte vertreibt ebenfalls diese Software, die sie zuvor bei der Klägerin als Box erworben hat. Allerdings entnimmt sie die CD-ROM...