Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.11.2020

Zum Streitwert eines Auskunftsanspruches nach DSGVO

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg beschloss am 28.05.2020, dass der Wert eines Auskunftsbegehrens nach DSGVO 500 Euro betrage, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten.Wie hoch ist der Gegenstandswert für eine Auskunftserteilung?Die Parteien stritten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung sowie um Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Leistungsdaten. Die Parteien einigten sich in einem Vergleich auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung sowie weitere Ansprüche. Per Beschluss setzte das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für das Verfahren und den Vergleich fest. Es legte dabei für den Bestandsstreit drei Monatsgehälter und für die Auskunftserteilung 10 % einer Monatsvergütung (= 313,04 Euro) zu Grunde....