Der Bundesgerichtshof hat am 09.09.2010 durch Urteil im Revisionsverfahren eine Entscheidung in dem zum Aktenzeichen I ZR 193/07 geführten Rechtsstreit über Rabattaktionen von Apotheken bei Einlösung von Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente getroffen.
Als Kläger trat ein Verein auf, dessen Ziel die Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb bei verbraucherbezogenen Handelsgeschäften ist.
Beklagter ist der Inhaber einer Apotheke, der im Internet im Rahmen einer Werbekampagne versprach, jedem Kunden, der auf dem Versandweg ein Rezept über verschreibungspflichtige Medikamente einlöst, einen Wertgutschein in Höhe von 5 € auszustellen. Dieser Gutschein sollte bei einem weiteren Einkauf nur für den Erwerb von nicht verschreibungspflichtigen und nicht...
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19.01.2014