Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.04.2014

Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung

„Kinder sind doch nicht blöd“, dieses Zitat in Anlehnung an den allgemeinen Media Markt-Werbeslogan „Ich bin doch nicht blöd“ begegnete dem Leser vielfach im Internet im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes betreffend die Zeugnis-Werbeaktion eines Media Marktes in Passau. Die Media Markt-Kette ist die Beklagte in dem Urteil des BHG “Zeugnisaktion“. In einer Werbeaktion hatte die Filiale in Passau damit geworben, alle Kinder bekämen zwei Euro Rabatt für jede Eins auf ihrem Zeugnis, und zwar auf alle Produkte. Die Überschrift in der entsprechenden Werbeanzeige des Passauer Wochenblattes lautete: „Man lernt nicht für die Schule, sondern für die Tiefpreise“. Um in den Genuss des Rabattes zu kommen, mussten die Kinder lediglich ihre entsprechenden...