Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 20.12.2013 unter dem Aktenzeichen 6 U 188/12 entschieden, dass das Angebot einer kostenlosen "Tagesschau-App" ein zulässiges Angebot darstellt. Inhaltlich sei die App deckungsgleich mit der Online-Version.
Geklagt hatten Verlagsgesellschaften, die Printmedien herausgeben. Die Beklagte ist eine Landesrundfunkanstalt die mit anderen Rundfunkanstalten sowie einer weiteren Beklagten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengetan hat.
Die Beklagte betreut das Online-Portal "U.de" und entwickelte ein Telemedienkonzept hierfür. Seit geraumer Zeit bieten die Beklagten eine mit Hilfe von Smartphones und Tablet-PC abrufbare kostenlose U-App an, die u.a. Audio- und Videobeiträge enthalt.
Die Klägerinnen richten sich mit ihrer Klage...
Artikel
07.03.2014