Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.02.2016

Zulässigkeit blickfangmäßiger Werbung

Die Anforderungen an Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis sind hoch. Es ist nicht rechtmäßig, anzunehmen, Verbraucher würden Einschränkungen in einer Werbeaussage auch ohne einen unmissverständlichen Hinweis erkennen. Die Richter am BGH haben die Anforderungen an Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis sehr hoch angesetzt. Sie stellen fest, dass ein unmissverständlicher und klarer Hinweis die Verbraucher direkt zu der einschränkenden Aussage der Blickfangwerbung hinzuführen hat. Im Fall von Blickfangwerbung mit sogenannten Sternchenhinweisen ist es nicht ausreichend, die Auflösung der einschränkenden Werbeaussage an einer Stelle aufzuführen, zu der die Verbraucher nicht automatisch durch einen entsprechenden Hinweis geführt werden. Der einschränkende Hinweis muss an der...