Eine Werbeaussage wie „Deutsche Post zertifiziert die hohe Druckqualität unserer Farbbandkassette für F… 30“, stellt keine Irreführung des Kaufinteressenten dar. Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg wird durch einen derartigen Text nicht der fälschliche Eindruck erweckt, dass die Deutsche Post AG für sich selbst die vertriebenen Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen getestet und zertifiziert habe. Der verständige Kaufinteressent versteht nach Ansicht der Richter diese Aussage nur dahingehend, dass lediglich eine Zertifizierung der Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen vorgenommen wurde.Werbung mit Zertifizierung Im Streitfall hatte eine Händlerin mit einer Auszeichnung der Deutschen Post für die Druckqualität ihrer Farbbänder geworben....
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30.07.2015