Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.07.2014

Zulässige Bezeichnung „made in Germany“

Bezeichnung „made in Germany“ für Markenkondom ist nicht zulässig, wenn Gummi-Rohlinge aus dem Ausland stammen.  Die Richter des 4. Zivilsenats am Oberlandesgericht Hamm hatten sich im März 2014 mit einer besonderen Verhütungs-Thematik zu beschäftigen. Ein die Interessen von Kondome herstellenden Firmen in Deutschland vertretender Verein aus Rotenburg an der Wümme („Deutsche Latex Forschungsgemeinschaft Kondome e.V.“), der es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht hat, über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln auf dem inländischen Präservative-Markt zu wachen, hatte einen Erotik-Online-Shop auf Unterlassung bestimmter Werbeaussagen verklagt. Das beklagte Unternehmen hat auch Kondome eines in Arnstadt ansässigen Betriebs in seinem Sortiment. Der Erotik-Shop bot...