Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat mit seinem Urteil vom 19.03.2009 unter dem Az. 4 U 200/08 entschieden, dass eine Werbung den Kunden nicht zu sehr zum Kauf verlocken darf.Im vorliegenden Fall hatte ein Möbelgeschäft damit geworben, dass es praktisch gratis Möbel verteilen werde, wenn Deutschland Europameister werde. Für alle Käufe an 8 bestimmten Tagen werde der Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Fußball Nationalmannschaft Deutschlands die EM 2008 gewinne.Das Gericht sah in dieser nicht gänzlich unwahrscheinlichen Möglichkeit eine unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers. Damit wies das Gericht die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück.Die Antragsgegnerin warb damit, dass sie den Kaufpreis für in einem bestimmten Zeitraum...
Artikel
26.05.2015