Mit Urteil vom 06.03.2018, Az. 4 U 1403/07 entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass das Online-Portal „Jameda“ durch die inhaltliche Überprüfung einer beanstandeten Bewertung und die selbstständige Löschung bestimmter Textpassagen ohne Rücksprache mit dem Nutzer die inhaltliche Verantwortung für die Beurteilung übernimmt, wenn dem Bewerteten die Konformität mit den rechtlichen Vorgaben bestätigt wird. Es mache sich dadurch die Nutzerbewertung zu eigen, für welche es infolge gerichtlicher Beanstandung deshalb auch hafte. Negative Bewertung eines Arztes in Online-PortalDer Entscheidung liegt eine negative Bewertung eines Arztes in dem Online-Portal „Jameda“ zugrunde. Ein anonymer Nutzer stufte dessen Behandlung mit der Gesamtnote 6.0 (ungenügend) ein und...
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01.08.2018