Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 30.09.2014 unter dem Az. 14 U 201/13 entschieden, dass ein Verkäufer von Bio-Artikeln verpflichtet ist, seine Ware von der zuständigen Öko-Kontrollstelle prüfen zu lassen. Möglich ist eine Befreiung von dieser Pflicht, wenn die Händler die Ware direkt an den Verbraucher abgeben. Direkt heißt in diesem Sinne: Nicht über das Internet, weil der Verbraucher sonst keine Möglichkeit hätte, die Übereinstimmung der Produkte mit den einschlägigen Richtlinien zu erkennen. Ein Online-Versandhandel könne von dieser Ausnahmeregelung niemals profitieren.Damit hat das OLG Frankfurt am Main der Berufung des Klägers gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Fulda) stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von 219...
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21.04.2015