In einem Urteil vom 20.04.2018, Az. 4 U 120/17 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass ein Online-Shop die Bezahlung von im Internetversandhandel bestellten Waren mittels Lastschriftverfahren von Kunden, die über ein Konto im EU-Ausland verfügen, nicht zurückweisen darf. Durch den Ausschluss einer solchen Bezahlung verstoße dieser gegen eine unionsrechtliche Vorschrift, welche den Verbrauchern die Möglichkeit gebe, hinsichtlich der Kontoführung frei unter den Ländern der Europäischen Union auszuwählen.Nichtakzeptanz ausländischer Konten bei Online-BestellungDie Klägerin, ein Dachverband einer Vielzahl von Verbraucherorganisationen, rügte eine Zahlungsverweigerung der Beklagten, welche einen Internetversandhandel betreibt. Diese hatte bei einer Online-Bestellung das...
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24.08.2018