Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.02.2013

Zahlungsaufforderung IHG Business Data S.L.

Die Firma IHG Business Data S.L. mit Sitz in Madrid/ Spanien betreibt unter der URL aerzte-gesundheit.de nach eigenen Angaben ein Ärzte- und Gesundheitsverzeichnis.    

Um für einen solchen Eintrag zu "werben" versendet die IHG Business Data S.L. unaufgefordert ein Werbeschreiben. Aus unserer Sicht ist vorgenanntes Schreiben dazu geeignet, die Empfänger unbewusst in einen zahlungspflichtigen Vertrag zu locken. 

Das Schreiben beinhaltet zumeist die schon voreingetragenen Daten, Name und Adresse, des Empfängers. Darüber befindet sich hervorgehoben der Schriftzug "Deutsches Ärzteverzeichnis" und "Eintragungsantrag und Korrekturabzug" sowie "Änderungen kostenlos".

Hört sich zunächst unverfänglich an! Ist es aber nicht!

Ein böses Erwachen gibt es nämlich im kleingedruckten Fließtext unterhalb der "Datenerfassungsmaske". Wird das Formular unterschrieben an IHG Business Data S.L. zurückgeschickt, hat der Betroffene nach Rechtsansicht der IHG Business Data S.L. einen wirksamen Vertrag über einen Eintrag seiner Daten unter der URL aerzte-gesundheit.de abgeschlossen. Diesen Eintrag stellt die IHG Business Data S.L. mit einem Betrag von monatlich 43,00 EUR zzgl. MwSt. in Jahresrechnung.

Weitere Überraschung für die Betroffenen, der Vertrag wird mit Zugang bei der  IHG Business Data S.L. für 3 Jahre abgeschlossen. 

In dem uns vorliegenden Fall, macht die IHG Business Data S.L. ihre Forderung nach einigen Mahnungen nunmehr über einen Rechtsanwalt in Spanien geltend. Der Kollege verweist in seinem Schreiben auf den Gerichtsstand Madrid/ Spanien. 

Wieso Spanien?

Laut den auf der Rückseite des "Werbeschreibens" aufgeführten AGB wird zwischen den Parteien u.a. der Gerichtsstand in Madrid/ Spanien vereinbart.

Obwohl die Empfänger in deutscher Sprache angeschrieben werden, obwohl es sich um eine .de Domain handelt und obwohl die Rücksendung bzw. die siebezügliche Kontaktadresse hervorgehoben in Deutschland angegeben wird, soll der Gerichtsstand in Spanien sein?

Wir halten das Vorgehen der IHG Business Data S.L. für sehr fragwürdig. 

Sollten auch Sie mit einer Forderung der IHG Business Data S.L. konfrontiert sein und wollten Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag abschliessen, sollten Sie nicht vorschnell eine Zahlung leisten.