Landgericht Bielefeld: Kein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus Unterlassungsvertrag wegen Unbestimmtheit der Strafhöhe.
In einem Fall von Urheberrechtsverletzung hatte das Landgericht Bielefeld über die Rechtmäßigkeit der Forderung einer Klägerin auf Leistung der in einer vorhergehenden Unterlassungserklärung erwähnten Vertragsstrafe zu entscheiden. Das Gericht kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass wegen des Fehlens der notwendigen Einigung über einen wichtigen Vertragsbestandteil keine rechtsgültige Vereinbarung geschlossen worden ist. Trotz eines Verstoßes gegen Unterlassungspflichten sei deshalb die Forderung der Klägerin nicht statthaft.
Die klagende Partei verkauft Nutzungsrechte an von ihr im Internet angebotenen Kartographie-Auschnitten...
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14.04.2014