Das Oberlandesgericht Hamburg (5. Zivilsenat) hat am 1. Juli 2015 entschieden, dass YouTube und auch die Muttergesellschaft Google Inc. des Portals für Urheberrechtsverletzungen bei illegal hochgeladenen Musikstücken in Anspruch zu nehmen sind. Es wurden zwei Entscheidungen in der Sache verkündet. Dabei ging es um Musiktitel, welche Nutzer zusammen mit eigenen Videoclips hochgeladen hatten, für welche die GEMA aber die Rechte vermarktet. Die Rechteinhaber und die GEMA hatten YouTube zur Unterlassung aufgefordert, YouTube hatte eine entsprechende Erklärung aber nicht unterschrieben.Inhalt der VerfahrenIm Verfahren 5 U 87/12 ging es der GEMA um das Verbot der Veröffentlichung von 12 Titeln auf YouTube. Die GEMA hatte YouTube eine Unterlassungserklärung geschickt, die YouTube aber...
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08.07.2015