Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.02.2016

YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverstoß

Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat mit seinem Urteil vom 28.01.2016 unter dem Az. 29 U 2798/15 entschieden, dass Youtube nicht für die Urheberrechtsverletzungen durch Dritte haftet. Täter ist nach § 25 StGB nur derjenige, der die Tat selbst oder als mittelbarer Täter begeht. Für die Tat müssen die Merkmale einer der Tatbestände des Urheberrechts vorliegen. Das Zurverfügungstellen einer Veröffentlichungsmöglichkeit durch den Provider reicht für die täterschaftliche Haftung dieses Providers nicht aus. Youtube macht sich auch die Inhalte der Nutzer nicht zu Eigen. Aus Sicht des Durchschnittsnutzers übernimmt die Beklagte auch keine Verantwortung für die Inhalte. Jedem verständigen Nutzer sei das klar, so das Gericht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde...