Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.02.2015

YouNow: Exhibitionisten im Kinderzimmer

Das Konzept der Plattform YouNow scheint ebenso simpel wie nützlich. Seine eigene kreative Leistung in Bild und Ton direkt live ins Internet streamen. Jeder User kann über eine Kommentarfunktion seine Sicht der Dinge dazu äußern, den YouNower liken oder ihm sogar Geschenke machen. Je mehr Empfehlungen und Betrachter der YouNower hat, desto höher klettert sein „Level“ auf der Plattform und ist somit ein erstes Indiz für seine Beliebtheit. Will man zu den „TRENDING PEOPLE“ gehören, muss man ordentlich Likes von seinen Zuschauern sammeln um sein Ranking zu verbessern. Der Run nach immer mehr Likes, Views, Visitors hat begonnen. Laut den (durchaus ehrenwerten aber in der Umsetzung völlig unzureichenden) Nutzungsbedingungen ist YouNow nicht für Personen unter 13 Jahren...