Vor wenigen Tagen hatten wir über das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.06.2014 (Az.: 11 O 51/14) berichtet. Das Landgericht Stuttgart war in dieser Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass für XING-Profile eine Impressumspflicht besteht und dieser Impressumspflicht nicht durch die damals von XING angebotene Möglichkeit einer effektiven optischen Wahrnehmbarkeit und leichten Erkennbarkeit genüge getan wurde. XING hat hierauf nun reagiert und den Impressums-Link verschoben:
Damit sollte –auch- den Anforderungen des LG Stuttgart genüge getan sein. Wir können daher nur anraten, von der von XING zur Verfügung gestellten Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.
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07.08.2014