Der Europäische Gerichtshof urteilte am 03.10.2019, dass Facebook gerichtlich verpflichtet werden könne, zusammen mit einem rechtwidrigen Kommentar auch wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Dies gelte, soweit der Hosting-Anbieter Kenntnis von den Kommentaren erhalte. Die Plicht könne sogar weltweit ausgedehnt werden.Wann muss Facebook tätig werden?Klägerin war eine Grünen-Abgeordnete im Nationalrat Österreich. Ein Facebook-Nutzer postete auf seiner Profilseite einen Artikel mit dem Titel „Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“. Von der ursprünglichen Seite wurde eine Thumbnail-Vorschau generierte, die unter anderem ein Foto der Klägerin enthielt. Der Nutzer postete außerdem einen beleidigenden Kommentar zu diesem Artikel. Die Klägerin forderte...
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13.03.2020