Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.06.2013

Wohnungseigentum: Neuanstrich kann bauliche Veränderung darstellen

Wenn der Gesamteindruck eines Gebäudes durch einen Neuanstrich einer Wohnanlage verändert wird, geht dies über eine bloße Instandsetzung hinaus. In einem solchen Fall handelt es sich um bauliche Veränderungen, welche von Wohnungseigentümern nur mit einem einstimmigen Abstimmungsergebnis beschlossen werden können. Dies erklärte das Landgericht (LG) in München bezüglich einer Änderung in der Farbgebung einer Hausfassade. Ein ursprünglich gelber Anstrich wurde in eine orange Farbgebung mit auffälligen Streifen umgewandelt.

Urteil des LG München I vom 20.09.2012

36 S 1982/12

ZMR 2013, 137