Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.06.2014

Wohnmobilreisen auf eigene Gefahr?

Das Oberlandesgericht Bandenburg hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters unzulässig sind, solange sie eine Haftung des Reiseveranstalters für Leib und Leben der Reisenden konsequent ausschließen. Die Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters lediglich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das Gericht sieht eine Vertragsstrafe für Zuwiderhandlungen in Höhe von 4.000 Euro je Klausel als angemessen an.  Die Beklagte war in erster Instanz vor das Landgericht Potsdam gezogen. Sie hat auf ihrer Internetseite die klagegegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht. Kläger ist ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Er klagte gegen die auf der Internetseite...