Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 04. September 2014 unter dem Aktenzeichen Az. 16 U 15/14 entschieden, dass Fluggesellschaften in ihren AGB bestimmen dürfen, dass die volle Zahlung des Reisepreises direkt nach der Buchung in ganzer Höhe fällig sein müsse. Denn das berechtigte Interesse einer Fluggesellschaft an dieser Regel übersteige das Interesse des Kunden in diesem Fall.Der Kläger begehrt Unterlassung der Verwendung einer bestimmten AGB-Klausel von einem Flugunternehmen. Die Klage bezieht sich auf Kunden, die sich hauptsächlich in Deutschland aufhalten und bei denen der Ort der An- und Abreise ebenfalls in Deutschland liegt. Streitig war die folgende Klausel:„Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die...
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04.10.2014