Das Landgericht Stuttgart hat durch sein Urteil vom 27.09.2016 entschieden, dass selbst Reproduktionsfotografien gemeinfreier Bilder und Gemälde unter den Schutz des Urheberrechtes fallen. Unter dem Begriff gemeinfreie Bildern sind Reproduktionsfotoabbildungen zu verstehen, die von Bildern und Gemälde oder Kunstgegenständen angefertigt werden, deren Urheber längst verstorben sind, so dass diese Bilder selbst keinem Urheberrechtsschutz mehr unterliegen. Im zu entscheidenden Fall wurden von einem Museums-Besucher 17 Bilder bei Wikimedia Commons online eingestellt und von ihm mit dem Vermerk "gemeinfreie Bilder" gekennzeichnet. Die Bilder sind aber originalgetreue und unter großem fachlichen und künstlerischem bzw. technischen Aufwand von einem professionellen Fotografen für das...
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15.12.2016