Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
14.01.2019

Wie weit reicht ein Unterlassungsgebot?

Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 12.07.2018, Az. I ZB 86/17, dass dem Schuldner eines Unterlassungstitels nicht die Pflicht obliegt, auf der Plattform YouTube hochgeladene Inhalte zu überprüfen, wenn ihm hinsichtlich der Veröffentlichung eines Fernsehbeitrags ein Unterlassungsgebot zukomme. Es genüge hierfür vielmehr die Löschung des Videos aus der eigenen Mediathek sowie die Sicherstellung, dass dieses nicht mehr über gängige Suchmaschinen im Internet auffindbar ist. Unterlassungsgebot für den NDRDer Rechtsstreit betrifft die Reichweite eines Unterlassungsgebots. Dem Norddeutschen Rundfunk (Schuldner) wurde durch einen Beschluss des Landgerichts Hannover vom 11. April 2017, Az. 26 O 12/17 untersagt, verschiedene Äußerungen im Zusammenhang mit einer...