Wenn ein Onlinehändler seinen Kunden ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumt, ohne ein solches auf Kaufverträge mit Verbrauchern zu begrenzen, so steht auch einem Kunden, der nicht Verbraucher ist, ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu.
In einem vor dem Amtsgericht Cloppenburg verhandelten Fall hatte ein Vertreiber für Energiesparerzeugnisse ein Fahrrad von einem Onlinehändler für rund 3000 Euro gekauft. Das Gericht hat keinen Anlass gesehen, dem gewerblichen Kunden ein Widerrufsrecht zu verweigern.
Urteil des AG Cloppenburg vom 02.10.2012
21 C 193/12
JurPC Web-Dok. 54/2013
CR 2013, 127