Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 15.02.2017, dass Versandapotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen dürfen. Zudem müsse die Versandapotheke eine kostenlose telefonische Beratungshotline anbieten.Eingeschränktes Widerrufsrecht bei apothekenpflichtigen Medikamenten?Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband gegen eine Online-Apotheke. Die Beklagte nahm in ihren Geschäftsbedingungen verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente vollständig vom Widerrufsrecht aus. Dies rechtfertigte sie damit, dass bei Versand von schnell verderblicher Ware das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Zudem ging es um die Frage, ob die Beklagte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)...
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06.04.2018