Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 13.06.2014 unter dem Aktenzeichen I-7 U 37/13 entschieden, dass ein Maklervertrag auch noch im Gerichtsverfahren wirksam widerrufen werden kann.Der Kläger ist Immobilienmakler und verlangt auf dem Klageweg die Zahlung seiner Maklerprovision. Auf seiner Homepage berichtete er, dass ein Hof mit sechs Wohneinheiten in dem Ort X zu verkaufen sei. In der Annonce hat er bereits auf eine Käuferprovision von 3,57 % vom Kaufpreis hingewiesen.Die Beklagte meldete sich beim Kläger per E-Mail und der Makler übersandte ihr ein Exposé mit Namen und Anschrift des Eigentümers nebst weiteren Informationen.Sodann rief den Kläger der Ehemann der Beklagten an und bat um einen Termin zur Besichtigung. Der Kläger teilte einen Termin...
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10.02.2015