Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied in einem Berufungsverfahren mit seinem Urteil (Az. 6 U 732/16) vom 30. Juni 2016, dass das Widerrufsrecht beim Kauf bzw. bei Lieferung von digitalen Inhalten, auf die längerfristig z.B. über ein Portal Zugriff (Abonnements) gewährleistet wird, vorzeitig erlischt und folgte damit dem Urteil der Vorinstanz LG München mit seinem Urteil vom 13. Januar 2016 (Az. 37 O 13026/15).Anfang April 2015 schloss ein Verbraucher über die Webseite von "Sky Online" ein Abonnement ab. Umgehend erhielt er nach Vertragsabschluss eine E-Mail mit den notwendigen Zugangsdaten, um sofort mit einem Klick auf einen Link in der E-Mail auf die digitalen Inhalte des Anbieters Zugriff zu haben. Weiter wurde in dieser E-Mail darauf hingewiesen, dass vor Ablauf der...
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31.12.2016