Im vorliegenden Fall hatte das Gericht über die Berechtigung einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden, die der Betroffenen untersagen sollte, im geschäftlichen Verkehr eine falsche Belehrung über den Beginn von Widerrufsfristen zu verwenden.
Antragsgegnerin und Antragssteller, beide gewerbliche Verkäufer von Kraftfahrzeugen im Internet, stritten dabei um folgenden Sachverhalt:
Der Antragssteller bemerkte, dass die Antragsgegnerin eine falsche Belehrung über den Beginn von Widerrufsfristen verwendete. Konkret nannte die Antragsgegnerin in dieser Belehrung Vorschriften aus der BGB-InfoV, die es zu diesem Zeitpunkt jedoch gar nicht mehr gab. Daraufhin beantragte der Antragssteller eine einstweilige Verfügung, die der Antragsgegnerin untersagen sollte, diese falsch...
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14.02.2014