Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.10.2014

Widerruf einer Lebensversicherung nach 13 Jahren

Nach jahrelanger Durchführung eines Lebensversicherungsvertrages besteht grundsätzlich kein Bereicherungsanspruch des ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmers. Dies hat der BGH in einem Urteil vom 16.07.2014 (Az. IV ZR 73/13) festgestellt und daher das Begehren des Klägers auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsbeiträge abgelehnt.Im Vorfeld des Verfahrens war 1998 zwischen dem klagenden Versicherungsnehmer und der Versicherung ein Versicherungsvertrag nach dem in § 5a VVG a.F. geregelten Policenmodell geschlossen worden. Der Kläger hatte dabei eine neben dem Versicherungsschein und weiteren Informationen auch eine schriftliche Belehrung über sein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG a.F. erhalten. 2004 war auf Antrag des Versicherungsnehmers zudem eine Änderung an dem...