Der Europäische Gerichtshof stuft eine einzelne falsche Auskunft durch einen Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher als "irreführende Geschäftspraxis" im Sinne der EU-Richtline über unlautere Geschäftspraktiken ein (EuGH, Urteil vom 16.04.2015, Az. C-388/13).Der oberste ungarische Gerichtshof hatte den EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen um die Auslegung der EU-Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt ersucht. Im konkreten Fall ging es um den Rechtsstreit zwischen einem ungarischen Anbieter von Kabelfernsehdiensten mit einem ehemaligen Kunden. Der Kunde wollte den Anbieter wechseln und hatte das Unternehmen aufgefordert, ihm mitzuteilen, bis zu welchem Datum er sein TV-Abonnement bereits bezahlt hatte, da er zu diesem Tag hin den Vertrag...
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30.05.2015