Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied mit Urteil vom 05.04.2018, dass die Vergabe des Betriebes der Tourismusinformation an einen privaten Betreiber wettbewerbswidrig sei. Dies gelte, solange nicht durch organisatorische, räumliche und personelle Trennung sichergestellt sei, dass öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Geschäftsbereiche ohne weiteres als solche erkennbar seien.Wettbewerbsverstoß bei Vergabe von Tourismus-Info an privaten Anbieter?Klägerin war eine Agentur für Stadttourismus, welche Stadtrundfahrten und geführte Spaziergänge anbot. Sie verklagte die Stadt Potsdam auf Unterlassung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens. Die Beklagte hatte das Büro für Tourismusinformation an ein privates Unternehmen übertragen. Dieses bot selbst Tickets für eigene...
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20.06.2018