Stimmt ein als unabhängiger Beitrag erscheinender Presseartikel eines Unternehmens nahezu wortgleich mit einer Pressemitteilung desselben Unternehmens überein, handelt es sich bei dem Artikel um eine geschäftliche Handlung zugunsten eines Dritten, die als getarnte Werbung unlauter im Sinne von § 5a Abs. 6 UWG ist. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 22.08.2019.Im vorliegenden Fall gab ein Unternehmer eine Pressemitteilung heraus, in der es um eine Spendentätigkeit seiner Firma ging. Sowohl der Geschäftsführer als auch Lokalpolitiker wurden dabei in ihren Aussagen wörtlich zitiert, was den Betrieb dadurch in ein überaus positives Licht rückte. Die Beklagte, eine Zeitung, gab daraufhin einen Redaktionellen Bericht heraus, in dem nahezu...
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04.06.2020