Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.11.2019

Wettbewerbswidrige Meinungsäußerung

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit Urteil vom 16.04.2019, dass ein Facebookeintrag auch als Meinungsäußerung wettbewerbswidrig sein könne. Der Post „Was ich diese Markenklauer hasse“ könne daher einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.Wie weit darf ein Konkurrent mit seiner Äußerung über einen Mitbewerber gehen?Die Parteien boten beide Dienstleistungen in Bezug auf Permanent Make-up an, unter anderem „Mikroblading“. Dabei werden feinste Risse in die Haut der Augenbrauen gesetzt und mit Farbe gefüllt. Die Beklagte ließ 2015 eine Wort-/Bildmarke mit der Bezeichnung „Marke 1“ beim Deutschen Markenamt eingetragen und 2016 eine Wort-/Bildmarke „Marke 1 a“. Diese wurde auf Antrag der Klägerin wieder gelöscht. Die Klägerin hatte...