Das Versprechen eines Gutscheins für einen Reparatur-Folgeauftrag an Kunden mit Teilkaskoversicherung mit Selbstbehalt ist wettbewerbswidrig
Mit der Frage, ob eine Autowerkstatt Kunden einen Gutschein für einen Folgeauftrag versprechen darf, setzt sich das Urteil des OLG Hamm vom 23.11.2013 (Az. 4 U 31/13) auseinander.
Die Klägerin hatte zwei Testpersonen in die Werkstatt der Beklagten geschickt. Beide Testpersonen gaben in den Verkaufsgesprächen an, über eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung zu verfügen. In diesen Gesprächen versprach die Beklagte beiden Testpersonen einen Gutschein für einen Folgeauftrag, wenn sie die Beklagte mit dem Austausch einer Autoglasscheibe beauftragten. Die Klägerin hielt dieses Vorgehen für wettbewerbswidrig und mahnte die...
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16.01.2014