Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschied am 11.11.2021, dass zwischen einem Bio-Bauern und einem Online-Shop-Betreiber ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, wenn ähnliche Waren auch über unterschiedliche Vertriebswege angeboten werden. In vorliegenden Fall haben es sich um Müslimischungen und entsprechende Zutaten gehandelt.Liegt ein Wettbewerbsverhältnis trotz unterschiedlicher Vertriebswege vor?Antragsteller war ein Bio-Bauer, der neben Getreide auch daraus sowie aus zugekauften Zutaten hergestellte Müslimischungen anbot. Die Antragsgegnerin betrieb einen Online-Shop, über den sie selbst zusammengestellte Müslimischungen vertrieb. Der Antragsteller mahnte die Antragsgegnerin u.a. wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Informationspflichten wie zum Widerruf, zur...
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14.06.2022