Einem Wettbewerbsverein fehlte die Prozessführungsbefugnis, um die Unterlassung eines Wettbewerbsverstoßes vor Gericht einzuklagen. Konkret mangelte es ihm an der „erheblichen Mitgliederzahl“ im Sinne des UWG. Die Bedeutung der Vereinsmitglieder – überwiegend Betreiber von Online-Shops auf Ebay – falle nicht ausreichend ins Gewicht. Verstoß gegen UWG-Informationspflichten Der Kläger war ein eingetragener Verein, der die Interessen von Onlineunternehmen vertritt und zur Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder auch Abmahnungen ausspricht und Prozesse führt. Der Beklagte war ein gewerblicher Händler, der über die Auktions- und Verkaufsplattform eBay Comics verkaufte. Der Kläger mahnte den Beklagten ab und forderte ihn zur Abgabe...
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15.10.2019