Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
30.05.2017

Wettbewerbsverband muss außergerichtlich nicht Mitgliedernamen nennen

Mit Beschluss vom 23.02.2017 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Wettbewerbsverband außergerichtlich, also im vorgerichtlichen Abmahnverfahren keine Mitgliedsnamen benennen muss, um den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu genügen.Es handelt sich vorliegend um ein Verfahren, das im Wege eines Prozesskostenhilfe-Antrags geführt wurde. Deshalb erfolgt eine Einbettung in die Frage der Kostentragungspflicht. In der Sache ging es um einen Unternehmer-Verband, der ein Unternehmen auf der Grundlage des UWG abgemahnt hatte und um Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gebeten hatte. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Unternehmer-Verband eher unbekannt war, sodass der Gegenseite die Mitglieder nicht namentlich bekannt waren. Der...