Mit Urteil vom 21.03.2019 entschied das Oberlandesgericht München, dass unaufgeforderte Telefonanrufe durch Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO schließen derartige Ansprüche nicht aus.Gilt bei unerlaubter Werbung Wettbewerbsrecht oder Datenschutzrecht?Beide Parteien waren Energieversorgungsunternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis standen. Sie stritten über die Zulässigkeit von Telefonanrufen zu Werbezwecken. Die Klägerin machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Beklagte wegen unerlaubter Telefonanrufen bei ihren Kunden geltend. Die Kunden hätten vorher nicht in derartige Anrufe eingewilligt. Die Beklagte wurde daraufhin verurteilt, solche Anrufe zu unterlassen. Eine hiergegen...
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08.11.2019