Wirbt eine Versandapotheke damit, die beste Online-Apotheke Deutschlands zu sein, mit dem Zusatz, dass sie dazu von Verbrauchern gewählt wurde, so ist diese Werbung irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 UWG, wenn es an der Neutralität des Testveranstalters mangelt und dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ersichtlich ist. Diese fehlende Unabhängigkeit oder Neutralität des Veranstalters einer Konsumentenbefragung kann allerdings nicht allein daraus gefolgert werden, dass der Veranstalter den zu bewertenden Unternehmen Werbematerialien zur Verfügung stellt, die dazu beitragen, dass Verbraucher zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.05.2022 entschieden.HintergrundEine Online-Apotheke mit Sitz in den Niederlanden hatte im...
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06.12.2022