Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, in wieweit die Namen von Apps und Domains im mobilen und stationären Internet rechtlich geschützt sind.Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte sind Betreiber von Wetterseiten im Internet. Die Klägerin ist Inhaberin der Internetseite „wetter.de“, die Beklagte Inhaberin der Domainnamen „wetter-deutschland.com“ und „wetter.at“. Ein großes Problem liegt darin begründet, dass viele Inhaber von Webseiten für Dienstleistungen und Onlineshops nicht mehr nur über das stationäre, sondern auch über das mobile Internet in Form von Apps erreichbar sind. Diese Apps sind über die gleichen Namen wie die stationären Internetseiten abrufbar. Da mittlerweile eine Vielzahl von Apps existiert, kann es durchaus passieren, dass der...
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01.03.2016