Mit Urteil vom 26.11.2014 hat das Landgericht (LG) Köln unter dem Aktenzeichen 18 O 12/14 die Klage eines Zwischenhändler gegen dessen Lieferanten abgewiesen. Dieses Urteil wurde in der Berufung vom Oberlandesgericht (OLG) Köln nun mit Beschluss vom 13.04.2015 zurückgewiesen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Darüber hinaus wurde die Rechtsauffassung des LG Köln aus erster Instanz bestätigt.Im vorliegenden Fall ging es zunächst um die Frage, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten ein Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen wurde.Der Kläger hatte bei der Beklagten mehrere Türen bestellt und diese auch einbauen bzw. montieren lassen. Diese Frage war deshalb von Bedeutung, weil für beide Vertragsarten jeweils unterschiedliche...
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22.06.2015