Dass das Klappern zum Handwerk gehört, ist nicht alleine dem Volksmund bekannt. Auch in der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen wird auf findige Konzepte zur Sicherung des unternehmerischen Erfolgs abgestellt. Nicht immer sind die in den Mittelpunkt gerückten Vorteile für den Verbraucher aber derart lukrativ, wie es das Angebot verspricht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hatte einen solchen Fall im November 2013 zu entscheiden.
Umgehender Erhalt des Preissicherungsscheins
In dem Verfahren ging es um den Anbieter sogenannter Pauschalreisen, bei denen ein Gesamtpaket aus Reise, Verpflegung und Unterkunft für ein frei wählbares Urlaubsziel zu einem festen Preis in Anspruch genommen werden kann. Auf der eigenen Webseite, auf der die interessierten Verbraucher zudem...
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30.01.2014