Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 13.06.2019, dass die Bewerbung mit einem Test, der nicht nach den einschlägigen Prüfnormen durchgeführt wurde, irreführend sein könne. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn dieser Mangel verschwiegen wurde, obwohl der verschwiegenen Information eine besondere Bedeutung für die Entscheidungsfindung der angesprochenen Kreise zukomme. Bei Submicro-Filter seien die Filterleistung und die Energieeffizient solche bedeutsamen Informationen.Kann mit einem nicht objektiven Test geworben werden?Die Parteien waren Wettbewerber in den Bereichen Filtrationstechnik, Druckluft- und Gas- sowie Flüssigkeitsaufbereitung. Die Klägerin sowie die Beklagte zu 1 stellten sog. Submicro-Filter her. Die von der Beklagten zu 1. hergestellten...
Artikel
23.03.2020