Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.09.2020

Werbung mit der Aussage „der Spezialist“

Das Landgericht Ellwangen/Jagst hat mit seinem Urteil vom 13.03.2020 festgestellt, dass das Werben mit der Aussage „der Spezialist“ in einem alleinstellenden Kontext wettbewerbswidrig ist. Indem die Werbeaussage zum Ausdruck bringen sollte, dass es sich bei dem Unternehmen um den auf regionaler Ebene einzigen und besten Spezialisten für das beworbene Produkt handele, stufte das Landgericht dies als unzulässige Alleinstellungswerbung ein. HintergrundIn einem einstweiligen Verfügungsverfahren streiten die Parteien um einen Unterlassungsanspruch. Beide Parteien vertreiben als Wettbewerber hauptsächlich Whirlpools. Zu dem Streit zwischen den Wettbewerbern kam es, als die Verfügungsbeklagte eine ganzseitige Werbeanzeige in die regionale Wochenpost Ausgabe der Woche vom 02. – 09....