Werbung für Magnetfeld- und Softlasertherapie durch bestimmte Wirksamkeitsaussagen ist nach Ansicht des Landgerichts Dortmund irreführend.Die Dortmunder Landrichter hatten in einem Streitfall zu entscheiden, in dem ein Verein, der sich unter anderem die Wahrung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder, insbesondere in Hinblick auf die Beachtung des lauteren Wettbewerbs, zur Aufgabe gemacht hat, als Verfügungskläger auftrat. Zu den Mitgliedern des klagenden Vereins gehören neben Apotheken, Ärzten und Krankenhäusern auch berufständische Organisationen der Heilmittelbranche. Verfügungsbeklagter in dem Rechtsstreit war einArzt, der im Internet für die Behandlung mit den alternativen Therapiemethoden Magnetfeld- und Softlasertherapie geworben hat. Der klagende Verein hatte den...
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25.09.2014