Im November 2013 bestätigten die Richter des Oberlandesgerichts München eine Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 7 O 23638/12), durch die Werbeaussagen eines Gold-, Platin- und Silber-Münzen- und Barren anbietenden Unternehmens als irreführend und folglich wettbewerbswidrig beurteilt worden sind. Das Münchener Edelmetallhandels-Unternehmen war 2011 gegründet worden und hatte eine Lizenz an der Traditions-Marke „Degussa“ erworben. Eine Übernahme des Geschäftsbetriebs des Unternehmens „Degussa“ war mit diesem Marken-Erwerb nicht verbunden.
Das Münchener Unternehmen warb mit dem Slogan “Degussa – Gold und Silber seit 1843“ für seine Produkte. Außerdem nahm es in der Unternehmenswerbung auf die Geschichte der alten „Degussa“ Bezug. So wurde die...
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13.02.2014